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Umsetzung der neuen Registerkassenrichtlinie in Loco-Soft

20.12.2016 09:27
von Tim Kötter
(Kommentare: 0)
Richtlinie für Registerkassen in Loco-Soft

Beim Einsatz elektronischer Registrierkassen gelten ab Januar 2017 neue und strengere Vorgaben. Die Anforderung, alle Kassenbewegungen künftig unveränderbar festzuschreiben und für zehn Jahre zu archivieren, wird seit dem letzten Programm-Update auch in Loco-Soft unterstützt.

Die Neuerung: Bei der automatischen Erfassung von Kassenbuchungen werden die Daten über definierte Programmmodule automatisch erfasst. Sie werden chronologisch und fortlaufend aufgezeichnet, sind jederzeit verfügbar, direkt lesbar und können in einem auswertbaren Format exportiert werden. Die Datenspeicherung erfolgt manipulationssicher, nachträgliche Veränderungen sind nicht möglich. Bedienungs- und Programmieranleitungen sind für Prüfer des Finanzamts ebenfalls jederzeit einsehbar.

Zukünftig stehen in diesem Zusammenhang noch weitere Regelungen an. Ab 2018 die Kassen-Nachschau und ab 2020 die Pflicht zu einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für die elektronische Registrierkasse.

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