EU One-Stop-Shop in Loco-Soft

Per Juli 2021 ist die bisherige Regelung des Versandhandels bei EU-Verkäufen auf den neuen Fernverkauf umgestellt worden. Gleichzeitig wurde das zentrale One-Stop-Shop Portal eingeführt um die Steuermeldung für EU-Verkäufe zu erleichtern. Loco-Soft Anwender können Sie sich entspannt zurücklehnen, denn die Änderungen sind im DMS bereits umgesetzt.
Ab sofort können Autohäuser, die Waren in andere Länder liefern, die neuen EU-Steuervorgaben leicht erfüllen. Über ein Steuerkennzeichen für den OSS Fernverkauf, bucht Loco-Soft automatisch die entsprechenden Umsatzsteuersätze des Empfängerlandes und hinterlegt die Umsätze in der korrekten Position der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Werden Rechnungen an eine Privatperson eines anderen EU-Landes fakturiert, und es ist kein OSS-Steuerkennzeichnen hinterlegt, erfolgt eine automatische Abfrage ob der Händler an der Verbringung beteiligt war. So kann kein betroffener Umsatz vergessen werden und die Händler erhalten ein Stück mehr Sicherheit.