Bestellung Signaturerstellungseinheit für Ihre Registrierkasse (RKSV)
Zum 01.04.2017 tritt die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Kraft. Laut RKSV ist u.a. die Implementierung einer technischen Sicherheitseinrichtung in die Registrierkasse Pflicht.
Wichtiger Hinweis: Alle relevanten Daten und Infos zur Kasse müssen drei Wochen vor Kassenstart vorliegen. Bitte reichen Sie Ihre gesetzlich geforderte Bestellung (s. u.) im Vorfeld dieser drei Wochen ein. Nur so stellen Sie sicher, dass die Inbetriebnahme vor der o. g. Frist erfolgen kann. Das Zertifikat ist für fünf Jahre gültig.
Die auch Signaturerstellungseinheit genannte Sicherheitseinrichtung besteht aus einem USB-Stick (Gemalto USB-Stick) sowie einer Chipkarte (a.sign RK CHIP) von A-Trust, auf welcher ein Sicherheitszertifikat zum Auslesen hinterlegt wird. Dieses hat gemäß gesetzlicher Vorgabe eine Laufzeit von fünf Jahren. Über das unten stehende Bestell-Formular können Sie beide Produkte schnell und einfach bestellen.
Laut Gesetz ist pro Unternehmen, d.h. pro Umsatzsteuer-ID (UID), mindestens eine Signaturerstellungseinheit (ein Signaturzertifikat mit entsprechendem Kartenleser) vorgeschrieben. Die Anzahl kann jedoch, abhängig von den vorhandenen Hardwarebedingungen in Ihrem Autohaus, nach oben abweichen. Bei Fragen hilft Ihnen unser Hotline-Team gerne weiter. Hierbei werden wir den Bedarf an Zertifikaten persönlich mit Ihrem Hause abstimmen.
Sofern gewünscht, können Sie die Einrichtung eigenständig vornehmen. Eine Installation-Anleitung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Einrichtung der Registrierkasse mit Sicherheitseinrichtung ist erfahrungsgemäß sehr komplex. Gerne unterstützen wir Sie daher auf Wunsch bei der Ersteinrichtung. Wählen Sie hierzu zwischen den vier maßgeschneiderten Einrichtung-Optionen.