How-To und wichtige Informationen zur Einbindung der
Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in Loco-Soft
Zum Jahresbeginn 2020 ist eine neue Verordnung für elektronische Kassensysteme in Kraft getreten: Die "Kassensicherungsverordnung" (KassenSichV). Durch diese Verordnung hofft der Fiskus, Kassenmanipulationen entgegen zu wirken und damit seine Steuereinnahmen zu sichern.
Allgemeine Informationen zur KassenSichV haben wir bereits für Sie in unserer gesonderten FAQ zusammengefasst. Neben der Belegausgabe-Pflicht umfasst die KassenSichV einen Export der Kassendaten via "Digitaler Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme" (DSFinV-K). Technische Grundlage hierzu bildet dabei der Schutz vor Kassen-Manipulation via technischer Sicherheitseinrichtung (TSE).
Für die reibungslose Einbindung der LAN-TSE bedarf es der Beachtung diverser, technischer Besonderheiten. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden (unter den Einrichtung-Videos) detailliert erläutern.
Sie haben die Systemvoraussetzungen zur Installation und Einrichtung der TSE entsprechend umgesetzt und möchte diese nun am TSE-Rechner am jeweiligen Standort installieren? Oder haben Sie diese bereits installiert und möchte sie folgend in Loco-Soft einrichten?
Klicken Sie hierzu im Folgenden auf das gewünschte Video. Hierunter finden Sie zudem jeweils bebilderte Installation- und Einrichtung-Hinweise.
Hier finden Sie eine Anleitung der Installation Ihrer Kassen-TSE am Windows 10 - Rechner.
Mit Klick auf das Vorschaubild werden Sie auf die YouTube-Website weitergeleitet und das Loco-Soft Video dort geöffnet. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Hier finden Sie eine Anleitung zur Einrichtung Ihrer Kassen-TSE innerhalb von Loco-Soft.
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Die Auslieferung und Bereitstellung Ihrer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist in mehrere Teil-Bereiche aufgeteilt:
1. Technische Voraussetzungen
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die technischen Vorgaben zur Einbindung der TSE in Ihr Betrieb-Netzwerk unter dem Punkt "Zusammenfassung: TSE - Systemvoraussetzungen".
Bitte stimmen Sie diese System-Voraussetzungen, speziell hinsichtlich der Verwendung der dort aufgeführten Microsoft-Betriebssystemen für den TSE-Rechner, mit Ihrer Systembetreuung ab. Ebenso sind die Voraussetzungen für ein unter selbiger IP-Adresse / Computername dauerhaft erreichbarem TSE-Rechner abzuklären.
2. TSE-Bereitstellung
Sobald Sie Ihre Kassenkennzeichen gemäß KassenSichV bei Loco-Soft registrieren, wird eine Loco-Soft Kassen-ID generiert. Dabei wird automatisch eine TSE-Bestellung ausgelöst. Diese wird Ihnen schnellstmöglich als DHL-Paket zugesandt. Bei Neuinstallationen von Loco-Soft wird dies im Vorfeld mit dem zuständigen Außendienstler/ Altdaten-Importeur abgesprochen, sodass die TSE am Installationstag bereits vor Ort ist.
3. Installation der TSE mittels LAN-Konnektor-Software am "TSE-Rechner"
Bitte installieren Sie die TSE gemäß gesetzlicher Vorgaben im lokalen Netzwerk des Standorts, an dem die Loco-Soft-Kasse verwendet wird. Gehen Sie zur Installation der TSE unter Windows gemäß unserer Installation-Anleitung vor.
4. Einrichtung der TSE innerhalb von Loco-Soft
Eine Anleitung zur Einrichtung der TSE finden Sie über das Info-Buch in der Schnellstartleiste oben links in Loco-Soft. Suchen Sie dort nach dem Dokument "LocoSoft-TSE-Einrichtung_in_Loco-Soft.pdf". Ebenfalls finden Sie dort auch eine Anleitung zur Installation der TSE unter Windows.
5. Signatur Ihrer Kassen-Bewegungen in Loco-Soft
Nach erfolgreicher Einrichtung und Konfiguration der TSE innerhalb von Loco-Soft, werden Ihre Kassenbewegungen automatisch mittels der im Betrieb eingerichteten TSE signiert.
Standardmäßig erhalten Sie auf Ihren Kassenbelegen einen QR-Code, welcher sämtliche Signaturinformationen beinhaltet. Über die Stammdate Nr. 319 in Pr. 912 in Loco-Soft können Sie den Ausdruck jedoch nach Belieben abändern. Sie haben folgende Einstellungsmöglichkeiten:
Wert 0 = es wird nur ein QR-Code aufgedruckt (dieser beinhaltet die Signaturinformationen)
Wert 1 = die Signaturinformationen werden als reiner Text aufgedruckt
Wert 2 = die Signaturinformationen werden als QR-Code sowie in Textform ausgegeben
Hinweis: Sollte Ihr Drucker Probleme mit dem Ausdruck des QR-Codes haben, empfehlen wir den Ausdruck der Signaturinformationen als Text.
Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) regelt die Anforderungen an Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme (Kassen). Darin wird vorgeschrieben, dass ab dem 01.01.2020 alle elektronischen Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Wenn Bar-Umsätze (mittels Bargeld, aber auch EC-Karte, Kreditkarte oder Gutscheine) durch ein Kassensystem erfasst werden, soll diese TSE die elektronischen Aufzeichnungen gegen Manipulationen schützen.
Im Detail beschreibt die KassenSichV umfangreiche, gesetzliche Regelungen zur Erfassung von Kassenbuchungen, deren Sicherung, Signatur und Speicherung. Außerdem gibt sie genaue Vorgaben zur einheitlichen Bereitstellung eines digitalen Exports zur Kassen-Nachschau und zur Kassen-Belegausgabe. Es ergeben sich folgende drei Bereiche:
- Belegausgabe-Pflicht
- Schutz vor Kassen-Manipulation via technischer Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Export der Kassendaten via „Digitaler Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K)
Gemäß der neuen KassenSichV, müssen alle Kassenbewegungen künftig durch eine sogenannte „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) signiert und die entsprechenden Kassenbuchungen gespeichert werden.
Bei der TSE handelt es sich um Hoch-Sicherheitsmodule, welche alle Kassenbewegungen signieren und speichern. Hierfür wurden durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestimmte Vorgaben definiert. Diese sind im Rahmen eines umfangreichen Prozesses zur Zertifizierung bei unabhängigen Stellen zu belegen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Technische Sicherheitseinrichtung physisch im lokalen Netzwerk des Betriebs eingebunden wird, für den Sie Ihre Kassen-Buchungen durchführen. Dies gilt für Ein-Betrieb- als auch Mehr-Betrieb-Anwender mit zentraler Datenverwaltung via (ggf. virtualisiertem) Terminal-Server. Eine gesammelte Verwaltung der TSE aller Betriebe an einem zentralen Standort (z.B. des Hauptbetriebs) ist leider gesetzlich nicht zulässig.
Die LAN-TSE wird mittels einer zertifizierten "LAN-Konnektor-Software" (Setup-Download) im lokalen Netzwerk eingebunden. Diese Software unterstützte bis November 2021 einzig und allein das Microsoft Betriebssystem Windows 10. Stand 11/2021 werden ebenfalls die Betriebssysteme Windows Server 2016 und Windows Server 2019 unterstützt. Hierfür wird jedoch die gesonderte Treiberversion benötigt, die wir über unsere Homepage ausliefern. Zur Installation und Einrichtung der TSE wird ein Administrator-Zugriff benötigt. Eine Anleitung zur Einrichtung und Installation der TSE finden Sie über das Info-Buch in der Schnellstartleiste links oben in Loco-Soft. Suchen Sie dort nach dem Dokument "LocoSoft-TSE-Installation_unter_Windows.pdf".
Nutzen Sie in Ihrem Hause einen Terminal-Server, beachten Sie bitte zudem die folgenden Hinweise:
Ein-Standort-Lösung (TS) mit einem Windows 10 - Client:
Es wird ein Windows 10 - Client benötigt, an dem die TSE angeschlossen und via LAN-Konnektor-Software eingerichtet wird. Dabei kann es sich um einen bereits vorhandenen Arbeitsplatz-Rechner oder um ein virtualisiertes Betriebssystem handeln. Im Falle eines virtualisierten Betriebssystems, muss die TSE physisch in die virtuelle Umgebung des Windows 10 - Clients übergeben werden. Bitte beachten Sie, dass zur Einbindung der TSE in eine virtualisierte Betriebssystem-Umgebung ggf. weitere Hard- bzw. Software-Produkte (z.B. SEH myUTN-Box) benötigt werden.
Bitte sprechen Sie Ihre Systembetreuung an, welche Anpassungen/Einstellungen ggf. in Ihrem Netzwerk bzgl. VPN/Routing usw. notwendig sind.
Wichtiger Hinweis: Der Windows 10 - Client muss dauerhaft unter gleicher (sich nicht verändernden) IP-Adresse von allen Clients & Terminal-Servern im Netzwerk erreichbar sein, auf denen Loco-Soft genutzt wird und etwaige Kassenbuchungen erstellt werden.
Ein-Standort-Lösung (TS) mit einem Windows Server 2016 / 2019:
Es wird ein Windows Server 2016 / 2019 benötigt, an dem die TSE angeschlossen und via LAN-Konnektor- Software eingerichtet wird. Dabei kann es sich um physikalischen oder virtualisierten Server handeln. Im Falle eines virtualisierten Servers muss die TSE physisch in die virtuelle Umgebung des Servers übergeben werden. Bitte beachten Sie, dass zur Einbindung der TSE in eine virtualisierte Betriebssystem-Umgebung ggf. weitere Hard- bzw. Software-Produkte (z.B. SEH myUTN-Box) benötigt werden.
Bitte sprechen Sie Ihre Systembetreuung an, welche Anpassungen/Einstellungen ggf. in Ihrem Netzwerk bzgl. VPN/Routing usw. notwendig sind.
Wichtiger Hinweis: Der Windows Server 2016 / 2019 muss dauerhaft unter gleicher (sich nicht verändernder) IP-Adresse von allen Clients & Terminal-Servern im Netzwerk erreichbar sein, auf denen Loco-Soft genutzt wird und etwaige Kassenbuchungen erstellt werden.
Mehr-Betrieb- / Mehr-Standort-Lösung:
Hier gelten die gleichen Systemvoraussetzungen wie bei der Ein-Standort-Lösung. Beachten Sie jedoch, dass diese Hinterlegungen PRO STANDORT erforderlich sind.
Ab 1. Januar 2020 bzw. mit Aktivierung der TSE müssen Steuerpflichtige ihr elektronisches Kassen-Aufzeichnungssystem grundsätzlich auch an die Finanzämter melden. Anbei finden Sie die zur Meldung Ihres Kassensystems beim Finanzamt nötigen Informationen sowie Hinweise darüber, an welcher Stelle innerhalb Loco-Soft die für Ihren Betrieb individuellen Informationen (Kassen-ID, TSE-ID...) zu finden sind:
- Name des Steuerpflichtigen
- Ordnungskriterium (mit Ordnungskriterium ist in der Regel die Steuernummer/Umsatzsteuer-ID-Nr. gemeint)
- Art der zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE): Swissbit USB TSE (Einsatz als LAN-TSE mittels LAN-Konnektor-Software)
- Seriennummer der TSE (TSE-ID)
Um zu ermitteln, an welcher TSE-Seriennummer eine Kasse registriert wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Pr. 316 öffnen und Liste der Kassenkennzeichen mit F9 aufrufen.
2. Kassenkennzeichen markieren und Einstellungen mit >Ändern (F5)< öffnen.
3. TSE Konfiguration mit >TSE Konfiguration (F11)< aufrufen. In der Liste der Technischen Sicherheitseinrichtungen wird die Seriennummer der TSE rechtsseitig innerhalb der Spalte "Seriennummer" angezeigt.
Um die TSE-ID fehlerfrei an das Finanzamt zu übermitteln, empfehlen wir Ihnen diese am TSE-Rechner aus der Datei „session.txt“ zu kopieren. Diese Datei können Sie anhand der Verknüpfung „LAN-TSE-Session“ auf dem Desktop oder direkt im TSE-Installation-Verzeichnis (über C:\PartnerTech\LAN-TSE\) aufrufen.
- Zertifizierung-ID der TSE: Die LAN-TSE von Swissbit wurde nach der Technischen Richtlinie BSI TR-03153 unter der Zertifizierung-ID "BSI-K-TR-0362-2019" durch das BSI zertifiziert.
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems: Vereinnahmung-Kassenmodule (Pr. 315, Pr. 316, Pr. 317) im Warenwirtschaftssystem Loco-Soft V9.5 XL
- Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme: Hier ist die Anzahl der Kassen (Kassenkennzeichen) gemeint, die Sie insgesamt in Loco-Soft registriert haben, und zwar für alle Betriebsstätte, die unter der o.g. Steuernummer / Umsatzsteuer-ID betrieben werden.
- Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems: Die Loco-Soft Kassen-ID finden Sie in den Vorgaben des Kassenkennzeichens in Pr. 316. Rufen Sie hierfür die Liste der Kassenkennzeichen mit F9 und anschließend die Einstellungen jedes einzelnen Kassenkennzeichens mittels >Ändern (F5)< auf. Die Kassen-ID finden Sie im unteren Bereich im Feld "Loco-Soft Kassen-ID".
- Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems: Hier ist das Datum gemeint, seit dem Sie die Vereinnahmung-Kasse in Loco-Soft nutzen.
- Datum der Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems: Hier ist das Datum gemeint, an dem Sie Ihre Kasse/n registriert haben. Sollten Sie in Zukunft weitere Kassen in Loco-Soft registrieren, so sind diese beim Finanzamt nachzumelden.
Grundsätzlich sind mindestens die Informationen gemäß § 146a Abs. 4 AO an das zuständige Finanzamt gemeldet werden.
Die Nutzung der Loco-Soft Vereinnahmung-Kassenfunktion entspricht einem elektr. Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO). Kassenbuchungen sind dabei gemäß gesetzlicher Vorgaben der KassenSichV mittels einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abzusichern. Die Einhaltung der Vorgaben an die KassenSichV werden im Rahmen einer Kassen-Nachschau durch die zuständigen Prüfbehörden überprüft.
In der Prüfpraxis gewinnt die sog. "Verfahrensdokumentation für die ordnungsgemäße Kassenführung" immer mehr an Bedeutung. So gehört es zwischenzeitlich zur Prüfroutine bei der Kassen-Nachschau durch Finanzämter, dass beim Einsatz von elektronischen Registrierkassen oder sonstigen Aufzeichnungsgeräten eine Verfahrensdokumentation durch den Prüfer verlangt wird. Die Verfahrensdokumentation beschreibt die Verfahren und Maßnahmen für das ordnungsmäßige Führen eines Kassensystems. Sie besteht i.d.R. aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation.
Wichtig: Die Verfahrensdokumentation ist grundsätzlich durch Sie, als Unternehmer, eigenständig zu erstellen. Wir empfehlen jedoch, sich im Vorfeld oder zumindest beim Erstellen der Verfahrensdokumentation von Ihrer Steuerberatung unterstützen zu lassen.
Wir liefern Ihnen gerne folgende Informationen, die Ihnen als Nutzer unserer Vereinnahmung-Kasse in Loco-Soft bei der Erstellung der „technischen Systemdokumentation“ helfen werden. Klicken Sie hierzu auf "Grundlage zur Erstellung einer technischen Systemdokumentation für die Vereinnahmung-Kasse in Loco-Soft".
Gemäß gesetzlicher Vorgabe dient die TSE dem Schutz vor Kassen-Manipulationen. Doch was genau ist der "Schutz vor Kassen-Manipulationen"? Erfolgt eine Buchung innerhalb des Kassensystems, werden sämtliche Buchungsinformationen (Buchungsbetrag / Steuer / Rechnungsinformationen), inkl. einer eindeutigen Signatur-Start- und End-Zeit an die TSE übermittelt.
Diese werden seitens der TSE signiert und daraus resultierend eine eindeutige und einmalige Signatur zurück an Loco-Soft übermittelt. Die Buchungs- und Signatur-Informationen werden innerhalb von Loco-Soft und zudem in der TSE selbst gespeichert. Die Signatur Ihrer Belege erfolgt automatisch im Rahmen der Kassenbeleg-Erstellung. Diese muss und kann NICHT manuell angestoßen werden. Die TSE-Signaturinformationen erscheinen gemäß gesetzlicher Anforderungen zudem auf dem Ausdruck der Quittung.
Gemäß KassenSichV muss der Kassen-Beleg folgende Informationen enthalten:
- den vollständigen Namen und Anschrift Ihres Autohauses
- das Belegdatum, den Zeitpunkt des Vorgang-Beginns (Start-Transaktion) sowie den Zeitpunkt des Vorgang-Endes (Finish-Transaktion)
- die Transaktionsnummer
- die Menge, Art und Umfang der gelieferten Waren oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistungen
- jeden Steuersatz und die Summen der Entgelte, sowie die darin enthaltenen Steuerbeträge
- die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls
Aus Sicherheitsgründen werden darüber hinaus weitere Informationen (z.B. Signatur-Schlüssel etc.) auf Ihrem Kassenbeleg ausgegeben. Grundsätzlich ist die TSE fünf Jahre gültig (ab dem ersten Einsatz in Loco-Soft). Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung zugestimmt. Durch die Ergänzung des § 6 Satz 2 KassenSichV wird ermöglicht, dass auf einem Beleg bestimmte Angaben nicht in für einen Menschen lesbarer Form ausgedruckt werden müssen, sondern in einem QR-Code dargestellt werden können. Somit kann die Beleggröße reduziert werden. In Loco-Soft ist dies über die Stammdate Nr. 319 in Pr. 912 steuerbar (vgl. Punkt "Zusammenfassung - TSE Systemvoraussetzungen").
Maßnahmen zum Schutz vor Manipulationen
Das Start- und End-Datum der Transaktion wird innerhalb der TSE gespeichert. Wird bei der Beleg-Signatur ein früheres Transaktion-Datum als das zuletzt an die TSE übermittelte und chronologisch gespeicherte Datum übergeben, widerspricht dies der Signatur-Reihenfolge und wird daher als "Manipulation-Versuch" gewertet. Die TSE sperrt sich folgend für weitere Signaturen und ist leider nicht mehr funktionsfähig. Die TSE kann nicht reaktiviert werden und muss in einem solchen Fall durch eine neue Signatur-Einheit ersetzt werden.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die technischen Vorgaben zur Einbindung der TSE in Ihr Betrieb-Netzwerk unter dem Punkt "Zusammenfassung: TSE - Systemvoraussetzungen".
Neben der LAN-TSE werden weitere Signatur- und TSE-Möglichkeiten angeboten. Dabei bieten alle Systeme Vor- und Nachteile. Diese möchten wir im Folgenden gerne kurz erläutern:
- Einzel-TSE: Beim Einsatz einer Einzel-TSE wäre eine Kassennutzung einzig und exklusiv von dem Computer möglich, an dem die TSE angeschlossen ist. Damit wäre die Flexibilität bei der Nutzung von Loco-Soft stark eingeschränkt. Gerade diese wird seitens unserer Anwender jedoch geschätzt.
- Cloud-TSE: Dies wäre die flexibelste Lösung. Allerdings war bis zum Zeitpunkt der TSE-Einführung (04/2021) nicht bekannt, ob diese Art der TSE-Anbindung seitens des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wird. Die Umsetzung und Integration einer TSE-Lösung innerhalb des Kassensystems bringt einen Entwicklung-Aufwand von hunderten Entwickler-Tagen mit sich. Daher haben wir uns auch gegen eine Integration in Loco-Soft entschieden. Zwischenzeitlich wurden erste Cloud-TSE-Anbieter erfolgreich zertifiziert. Die Abrechnung der Cloud-TSE erfolgt monatlich. Für diese Lösung sind uns Preise von 20,00 - 80,00 EUR pro Monat und Standort bekannt. Die monatliche Zusatz-Belastung für unsere Anwender-Betriebe war ein weiteres Argument gegen die Cloud-TSE.
- LAN-TSE: Diese wird an einem Windows 10 - Client oder an einem Windows Server 2016 / 2019 angeschlossen und mittels "LAN-Konnektor-Software" eingerichtet. Für diesen Lösungsweg haben wir uns entschieden.
Der "TSE-Rechner" sollte dauerhaft, mindestens jedoch während Ihrer Geschäftszeiten eingeschaltet und im Netzwerk erreichbar sein. Die Kommunikation zwischen Loco-Soft und TSE erfolgt u.a. mittels IP-Adresse bzw. über den Computernamen. Gewöhnlich wird die IP-Adresse der Computer (Clients) im Netzwerk in regelmäßigen Abständen (z.B. beim Neustart) via DHCP (Dynamic Host Configuration Protocol) neu vergeben. In diesem Fall wäre die TSE unter der bisher zugewiesenen IP-Adresse / Computer-Namen nicht mehr erreichbar.
Stellen Sie daher sicher, dass die IP-Adresse des "TSE-Rechners" z.B. auch bei einem Computer-Neustart nicht via DHCP (Dynamic Host Configuration Protocol) neu vergeben wird. Stimmen Sie sich hierzu ggf. mit Ihrer Systembetreuung ab.
Diese Systemvorgabe wurde seitens des TSE-Lieferanten definiert. Da es sich bei der LAN-Konnektor-Software um ein seitens des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziertes, externes Software-Produkt handelt, haben wir auf diese Systemvoraussetzungen leider keinen Einfluss.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die technischen Vorgaben zur Einbindung der TSE in Ihr Betrieb-Netzwerk unter dem Punkt "Zusammenfassung: TSE - Systemvoraussetzungen".
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird automatisch und in regelmäßigen Abständen mit einer manipulationssicheren Internetzeit beschickt. Die Abfrage dieser Zeit erfolgt gegen einen Online-Server. Kann die Internetzeit nicht abgerufen werden, ist eine Beleg-Signatur via TSE nicht möglich.
In diesem Fall erhalten Sie eine Hinweis-Meldung. Der Fehler-Status wird ebenso auf dem Kassenbeleg ausgedruckt. Die Abfrage der Internetzeit erfolgt sowohl während des Einrichtung- und Installation-Prozesses der TSE, als auch dauerhaft und automatisch während Ihrer Kassenbuchungen etc.
Ja, im Rahmen des Installation-Prozesses der LAN-Konnektor-Software werden automatisch diverse Systemeinstellungen (z.B. Portfreigabe des TSE-Kommunikation-Port 4433 innerhalb der lokalen Firewall) vorgenommen. Aus diesem Grund werden zur Installation der LAN-Konnektor-Software administrative Benutzerrechte benötigt.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die technischen Vorgaben zur Einbindung der TSE in Ihr Betrieb-Netzwerk unter dem Punkt "Zusammenfassung: TSE - Systemvoraussetzungen".
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Technische Sicherheitseinrichtung physisch im lokalen Netzwerk des Kassenbetriebs eingebunden wird. Dies gilt sowohl für Ein-Betrieb- als auch Mehr-Betrieb-Anwender mit zentraler Datenverwaltung via Terminal-Server. Eine gesammelte Verwaltung der TSE aller Betriebe an einem zentralen Standort (z.B. des Hauptbetriebs) ist leider nicht zulässig.
Lt. Aussage des Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA e.V.) sind Kassen- und Steuerprüfer der Länder dazu angehalten, dies im Rahmen einer Kassen-Nachschau zu überprüfen. Bitte beachten Sie diese Vorgabe daher bei der Einrichtung der TSE in Ihrem Netzwerk.
Die zur Einbindung der TSE benötigten LAN-Konnektor-Software ist auf einem Windows 10 - Client und auf den Betriebssystemen Windows Server 2016 / 2019 möglich. Sowohl der Client als auch der Server müssen dauerhaft erreichbar sein.
Mehr-Filial-Betriebe benötigen somit mind. eine TSE pro Standort, an denen Sie die Loco-Soft Kassen verwenden.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die technischen Vorgaben zur Einbindung der TSE in Ihr Betrieb-Netzwerk unter dem Punkt "Zusammenfassung: TSE - Systemvoraussetzungen".
Ja, hier teilen wir eindeutig Ihre Meinung! Eine zentrale Verwaltung aller TSE an einem Standort wäre sicherlich effektiver und hinsichtlich der Administration sinnvoller.
Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass die Technische Sicherheitseinrichtung physisch im lokalen Netzwerk des Kassenbetriebs eingebunden wird. Dies gilt für Ein-Betrieb- als auch Mehr-Betrieb-Anwender mit zentraler Datenverwaltung via Terminal-Server. Eine gesammelte Verwaltung der TSE aller Betriebe an einem zentralen Standort (z.B. des Haupt-Betriebs, bei Mehr-Betrieb-Anwendern) ist leider nicht zulässig.
Lt. Aussage des Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA e.V.) sind Kassen- und Steuerprüfer der Länder dazu angehalten, dies im Rahmen einer Kassen-Nachschau zu überprüfen. Bitte beachten Sie diese Vorgabe daher bei der Einrichtung der TSE in Ihrem Netzwerk.
Wir empfehlen Ihnen daher, dieser gesetzlichen Anforderung gemäß KassenSichV Folge zu leisten.
Ja, aus technischer Sicht können auch mehrere TSE an einem TSE-Rechner angeschlossen und hierüber verwaltet werden. Die Authentifizierung innerhalb von Loco-Soft erfolgt auch hierbei mittels IP-Adresse, Port und API-Token. Geben Sie diese Daten im Rahmen der TSE-Integration in Loco-Soft an, werden automatisch alle bisher nicht installierten TSE in einer Liste angezeigt. Wählen Sie hier die gewünschte TSE aus.
Bitte beachten Sie dabei jedoch: Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass die Technische Sicherheitseinrichtung physisch im lokalen Netzwerk des Kassenbetriebs eingebunden wird. Dies gilt für Ein-Betrieb- als auch Mehr-Betrieb-Anwender mit zentraler Datenverwaltung via Terminal-Server. Eine gesammelte Verwaltung der TSE aller Betriebe an einem zentralen Standort (z.B. des Haupt-Betriebs, bei Mehr-Betrieb-Anwendern) ist leider nicht zulässig.
Lt. Aussage des Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA e.V.) sind Kassen- und Steuerprüfer der Länder dazu angehalten, dies im Rahmen einer Kassen-Nachschau zu überprüfen. Bitte beachten Sie diese Vorgabe daher bei der Einrichtung der TSE in Ihrem Netzwerk.
Die Verwaltung mehrere TSE über einen TSE-Rechner ist damit also nur zulässig, sofern an selbigem physischen Standort mehrere Betriebe / Mandanten firmieren.
Wir empfehlen Ihnen daher, dieser gesetzlichen Anforderung gemäß KassenSichV Folge zu leisten.
Nein, die LAN-Konnektor-Software ist ein zwingender Bestandteil zur Einrichtung der TSE im lokalen Netzwerk. Ohne die entsprechende Software kann die TSE nicht eingerichtet oder verwendet werden.
Zur Einrichtung / Konfiguration der TSE innerhalb von Loco-Soft, werden folgende Informationen benötigt:
- unveränderliche (statische) IP-Adresse/Computer-Name des Windows 10 - Clients oder des Windows Server 2016 / 2019, an dem die TSE angeschlossen ist
- TSE - Kommunikation-Port
- TSE - API-Sicherheitstoken
Diese Informationen dienen zur späteren Authentifizierung der TSE in Loco-Soft.
Woher erhalten Sie diese Informationen? Beachten Sie hierzu den Fragen-Bereich "Wo finden wir die zur Einrichtung der TSE in Loco-Soft benötigten Informationen?".
Im Rahmen der Installation der LAN-Konnektor-Software (Download-Link) am TSE-Rechner, wird auf dem Desktop eine Verknüpfung mit dem Namen "LAN-TSE-Session" abgelegt. Diese verweist auf die Datei "session.txt" im lokalen TSE-Installation-Verzeichnis des TSE-Rechners. Das Installation-Verzeichnis liegt gewöhnlich unter "C:\PartnerTech\LAN-TSE\".
Öffnen Sie die Verknüpfung "LAN-TSE-Session" auf dem Desktop, bzw. die Datei "session.txt" unter "C:\PartnerTech\LAN-TSE\".
Die IP-Adresse und der Port werden im Bereich "REST API" angezeigt. Den benötigten API-Token finden Sie im Bereich "apiToken".
Diese Informationen dienen zur späteren Authentifizierung der TSE in Loco-Soft.
Wichtiger Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass die TSE bzw. der TSE-Rechner ständig unter selbiger IP-Adresse im Netzwerk erreichbar ist! Bitte beachten Sie zudem unbedingt die weiteren technischen Vorgaben zur Einbindung der TSE in Ihr Betrieb-Netzwerk unter dem Punkt "Zusammenfassung: TSE - Systemvoraussetzungen".
Eine nachträgliche Anpassung ist möglich. Eine genaue Anleitung dafür finden Sie in Kapitel 4.0 des Dokuments "LocoSoft-TSE-Einrichtung_in_Loco-Soft.pdf". Dieses finden Sie über in der Schnellstarleiste oben links in Loco-Soft.
Die Kassen-Signatur stellt den aktuellen Stand der Kassenbuchung zum Zeitpunkt des Beleg-Ausdrucks dar. Eine nachträgliche Signatur der Belege ist daher nicht möglich.
Im Falle eines Ausfalls der TSE, wird dies auf den entsprechenden Kassenbelegen kenntlich gemacht. Sie können die Kasse folgend kurzweilig weiter verwenden. Gemäß Gesetzgeber sind Sie dazu verpflichtet, den Mangel (z.B. durch Ausfall der TSE) unverzüglich zu beheben.
Gemäß KassenSichV gilt Loco-Soft als "Kassen-Hersteller". Demnach sind wir dazu verpflichtet, eine TSE-fähige Kasse anzubieten. Diese Anforderung erfüllen wir bereits seit dem 01.01.2020.
Mit Ablauf der "Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung" zum 01.04.2021 werden die Loco-Soft Kassen-Funktionen in Pr. 315, Pr. 316 und Pr. 317 ohne TSE zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen.
Gemäß gesetzlicher Vorgaben hat die TSE eine begrenzte Lebensdauer von max. 5 Jahren zzgl. einer kurzen Karenzzeit für Logistik und Versand.
Diese beginnt ab der TSE-Produktion. Entsprechend können die TSE nicht langfristig gelagert werden. Die TSE wurden entsprechend des von Ihnen angemeldeten TSE-Bedarfs (ausgelöst durch Ihre TSE-Bestellung und Kassen-Registrierung in Loco-Soft) beim TSE-Lieferanten bestellt.
Storno und Rückgabe der TSE sind daher leider nicht möglich.